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Wohnumfeldberatung

Verbesserung Ihres individuellen Wohnumfeldes

Pflegekassen können ab Pflegegrad 1 unterstützend finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren. Eine Zuschussgewährung kommt also dann in Betracht, wenn die häusliche Pflege durch die wohnumfeldverbessernde Maßnahme überhaupt erst ermöglicht wird, die häusliche Pflege erheblich erleichtert und damit eine Überforderung der Leistungskraft des Pflegebedürftigen oder der Pflegepersonen verhindert wird oder für den Pflegebedürftigen eine möglichst selbstständige Lebensführung wieder hergestellt werden kann. Würde durch einen Umzug des Pflegebedürftigen den Besonderheiten des Einzelfalls Rechnung getragen werden, liegt auch hier eine Maßnahme zur Wohnumfeldverbesserung vor. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Umzug von einer Obergeschosswohnung in eine Wohnung im Erdgeschoss erfolgt. In einem solchen Fall können die Umzugskosten durch die Pflegekasse bezuschusst werden. Haben Sie Fragen? Zu diesem Thema beraten wir Sie gern.

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